Psychotherapie 1010 Wien, Praxis Juridicum, Bettina Brückelmayer

Kosten der Psychotherapie in Wien und Kapelln

Praxis in 3141 Kapelln

Ein­zel­the­rapie (Dauer 50 min): € 130

Paar­the­rapie (Dauer 50 min): € 180

Auch das Erst­ge­spräch ist kostenpflichtig.

Praxis in 1010 Wien

Ein­zel­the­rapie (Dauer 50 min): € 140

Paar­the­rapie (Dauer 50 min): € 190

Auch das Erst­ge­spräch ist kostenpflichtig.

Absa­ge­re­ge­lung: Ter­mine, die Sie nicht wahr­nehmen können, müssen min­des­tens 48 Stunden vorher abge­sagt werden. Andern­falls wird das Honorar anteilig ver­rechnet, falls der gebuchte Termin nicht mehr ver­geben werden kann.

Tarif­ver­güns­ti­gungen sind gege­be­nen­falls für allein­ste­hende Not­stands- oder AMS-Emp­fänger, inso­fern ich über freie Plätze ver­füge, möglich.

Die Clea­ring­stelle für Psy­cho­the­rapie in NÖ (Tel.: 0800 202 434) kann Ihnen Psychotherapeuten/​Psychotherapeutinnen, die über voll­fi­nan­zierte Plätze für Psy­cho­the­rapie ver­fügen, nennen.

Manche Ein­rich­tungen ver­fügen über Sozi­al­ta­rife (z.B. Verein PIA).

Bitte erkun­digen Sie sich, an wel­cher Stelle Sie mög­li­cher­weise – außer den Kran­ken­kassen – Zuschuss oder Kos­ten­über­nahme für The­rapie erhalten könnten (Caritas, Jugend­hilfe, AMS, Opfer­schutz u.a.).

Kostenzuschuss

Da meine Praxis über keine voll­fi­nan­zierten Kas­sen­plätze ver­fügt, gilt Folgendes:

Beim Vor­liegen einer krank­heits­wer­tigen Stö­rung haben Sie die Mög­lich­keit einer Teil­re­fun­die­rung durch die ent­spre­chende Kran­ken­kasse. Die Dia­gnose richtet sich nach der Inter­na­tio­nalen Klas­si­fi­ka­tion psy­chi­scher Stö­rungen der WHO, dem ICD-10. Bei Bera­tung und Paar­the­rapie ist keine Refun­die­rung möglich.

Kostenerstattungssätze der Krankenkassen pro Behandlung (Einzelsitzung):

ÖGK: € 28,00

BVAEB: € 40,00

SVS-BSVG: € 50,00

SVS-GSVG: € 21,80

KFG OÖ: € 65,00

Die Angaben sind ohne Gewähr, die aktu­ellen Erstat­tungs­sätze erfahren Sie direkt bei Ihrer Versicherung.

Was für einen Zuschuss erforderlich ist:

Noch vor der 2. The­ra­pie­stunde holen Sie eine ärzt­liche Bestä­ti­gung für Psy­cho­the­rapie von Ihrem Hausarzt.

Für Behand­lungen, die weniger als zehn The­ra­pie­ein­heiten dauern, rei­chen Sie die ärzt­liche Bestä­ti­gung mit den von mir erhal­tenen Hono­rar­noten bei Ihrer Kran­ken­kasse ein.

Dauert Ihre Behand­lung länger als 10 The­ra­pie­sit­zungen, stelle ich Ihnen recht­zeitig einen Antrag um Kos­ten­zu­schuss. Wie bereits erwähnt, werde ich Ihnen hierfür eine Dia­gnose laut ICD-10 stellen. Wichtig: Der Antrag muss spä­tes­tens 10 Tage vor der 11. The­ra­pie­sit­zung bei der Kran­ken­kasse ein­ge­reicht werden. Nach der Bewil­li­gung durch die Kasse rei­chen Sie die Hono­rar­noten, die Sie von mir bekommen ein und erhalten im Nach­hinein Ihren Zuschuss rückerstattet.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner